Erklärung zu Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht
ZhongDe Waste Technology AG ist den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Corporate Governance verpflichtet. Die Corporate Governance bei ZhongDe ist auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet und basiert auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Seit seiner Einführung im Jahr 2002 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex neben den gesetzlichen Bestimmungen der Maßstab für eine gute Unternehmensführung in Deutschland. Vorstand und Aufsichtsrat der ZhongDe Waste Technology AG unterstützen deshalb ausdrücklich den Kodex und seine Ziele.
Die folgende Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung gemäß § 289a des Handelsgesetzbuchs ist Teil des Lageberichts. Im Einklang mit Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Corporate-Governance-Bericht Teil der Erklärung zur Unternehmensführung.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären hiermit, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den folgenden Abweichungen gefolgt ist und folgen wird:
Ziffer 4.2.1 Satz 1 des Kodex empfiehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen besteht. Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit nur aus dem Vorsitzenden Herrn Zefeng Chen. Der Aufsichtsrat ist seit längerer Zeit auf der Suche nach einem geeigneten Kandidaten für den Posten des Finanzvorstands, hat einen solchen allerdings noch nicht gefunden. Zwei Kandidaten, eine davon eine Frau, waren bereits für die Gesellschaft tätig, ihre Leistung entsprach jedoch nicht den Erwartungen der Gesellschaft, so dass der Vorstand vorübergehend nur aus einer Person besteht. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 des Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Vielfacht achten soll. Da der Vorstand derzeit nur aus einer Person besteht, konnte dem nicht nachgekommen werden. Der Aufsichtsrat ist aber bemüht, bei einer Neubesetzung auf Vielfalt zu achten und hatte auch bereits eine weibliche Kandidatin in Aussicht genommen.
Die Ziffern 4.2.2 und 4.2.3 des Kodex enthalten Empfehlungen bezüglich der Ver-gütung der Vorstandsmitglieder durch die Gesellschaft. Da Herr Zefeng Chen nur über einen Dienstvertrag mit einer chinesischen Tochtergesellschaft, aber nicht über einen Dienstvertrag mit der Aktiengesellschaft selbst verfügt, und dieser Ver-trag zudem eine reine Festvergütung vorsieht, finden die Empfehlungen nach Ziffer 4.2.2 und Ziffer 4.2.3 des Kodex insoweit keine Anwendung. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass Herr Zefeng Chen bereits aufgrund seiner maßgeblichen Beteili-gung an der Gesellschaft ein großes Interesse an einem nachhaltigen Wachstum der Gesellschaft hat, so dass es keiner zusätzlichen monetären Anreize bedarf.
Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des Kodex empfehlen die Festlegung von Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Das Unternehmen hat keine derartigen Altersgrenzen festgelegt. Das Unternehmen hält sich damit die Möglichkeit offen, von Fall zu Fall Mitglieder in den Vorstand oder den Aufsichtsrat zu berufen, die eine bestimmte Altersgrenze bereits überschritten haben. Das Unternehmen hält es nicht für sinnvoll, die Tätigkeit an eine bestimmte Altersgrenze zu knüpfen, sondern hält die fachliche Qualifikation und Erfahrung der betreffenden Mitglieder für wichtiger.
Ziffer 5.3 des Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen. Bei der Gesellschaft sind keine Aufsichtsratsausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht lediglich aus drei Mitgliedern. Nach den aktienrechtlichen Regelungen muss ein Ausschuss mindestens über drei Mitglieder verfügen, um beschlussfähig zu sein. Die Bildung von Ausschüssen verspricht daher derzeit keine Vorteile.
Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex soll der Aufsichtsrat eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat berücksichtigen. Obwohl der Aufsichtsrat diese Empfehlung bei der Wahl oder Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes mitberücksichtigt, hält er es für sinnvoll, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Tätigkeit für das Unternehmen weiterführen, wenn dies zum Besten für den Fortschritt von ZhongDe ist. Das Unternehmen hat daher keine derartige Regelgrenze festgelegt.
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Kodex enthält die Empfehlung, den Kandidatenvorschlägen bei der Aufsichtsratswahl Lebensläufe beizufügen, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben und die – ergänzt um eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder neben dem Aufsichtsratsamt – für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Für die anstehende Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung wird die Gesellschaft diese Lebensläufe den Wahlvorschlägen beifügen und in der Folge die ergänzten und jährlich aktualisierten Lebensläufe auf der Webseite veröffentlichen.
Nach Ziffer 5.4.6. Abs. 1 des Kodex sollen bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen berücksichtigt werden. Die derzeitige Vergütungsregelung der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats berücksichtigt lediglich den Vorsitz im Aufsichtsrat. Nach Ansicht der Gesellschaft ist eine erhöhte Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden nicht erforderlich, da die Aufgaben im Wesentlichen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgenommen werden. Aufsichtsratsausschüsse wurden aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats nicht gebildet, so dass die Mitgliedschaft oder der Vorsitz in Ausschüssen bei der Vergütung nicht zu berücksichtigen sind.
Nach Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex soll eine variable Aufsichtsratsvergütung, sofern eine solche vorhanden ist, auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG basiert auf dem jährlichen Gewinn je Aktie, was nach Ansicht der Gesellschaft grundsätzlich ein angemessener Indikator für die Leistung der Gesellschaft – und damit auch des Aufsichtsrats – ist. Die variable Vergütung knüpft allerdings nicht spezifisch an einen langfristigen Indikator an und erfüllt daher möglicherweise nicht die Empfehlung der Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex.
Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex sieht vor, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen innerhalb von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums veröffentlicht werden sollen. Die Gesellschaft hat diese Zeitvorgaben nicht eingehalten. Der Hauptgrund für die verspätete Veröffentlichung der Finanzberichte ist, dass das Unternehmen Schwierigkeiten hatte einen neuen Wirtschaftsprüfer zu finden, der die Durchführung der Prüfung der Finanzberichte für das Jahr 2017 vornimmt, was auch zu einer verzögerten Veröffentlichung der Finanzberichte 2018 führte.
Frankfurt am Main, April 2019
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand |
Der Aufsichtsrat |
Angaben zur Praxis der Unternehmensführung
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrecht oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrecht bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz- und die Abstimmungsergebnisse.
Aufgaben und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften hat die ZhongDe Waste Technology AG zwei eigenständige Leitungsorgane, den Vorstand und den Aufsichtsrat, die beide unabhängig voneinander sind. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist die Sicherstellung des Fortbestands und des nachhaltigen Wachstums der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt, der auch die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt. Derzeit besteht der Vorstand der ZhongDe Waste Technology AG aus einem Mitglied, nämlich Herrn Zefeng Chen (Vorsitzender), nachdem der Finanzvorstand Herr William Jiuhua Wang im Juni 2016 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 95 und 96 AktG zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die derzeitigen Mitglieder sind Herr Professor Chuantong Li (Vorsitzender), Herr Triomphe Zheng Lin (stellvertretender Vorsitzender) und Frau Li Zhuang, die sämtlich durch Gerichtsbeschluss vom 24. Oktober 2016 mit sofortiger Wirkung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt wurden. Die gerichtlich bestellten Mitglieder sollen der kommenden Hauptversammlung als ordnungsgemäß zu wählende Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen werden.
Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich für die Leitung der Geschäfte der Gesellschaft, die Entwicklung der Geschäftsstrategie, die mit dem Aufsichtsrat abgestimmt wird, und die Umsetzung dieser Strategie. Dies beinhaltet die Steuerung des Konzerns und die Leitung der Investitionsstrategie hinsichtlich der finanziellen Mittel, die Personalpolitik und die Einstellung von Schlüsselmitarbeitern sowie die Präsentation der ZhongDe-Gruppe gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Der Vorstand ist verpflichtet, den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle Angelegenheiten, die für die ZhongDe-Gruppe von Bedeutung sind, zu informieren. In dringenden Fällen muss der Vorstand unverzüglich den Vorsitzenden des Aufsichtsrats informieren. Für bestimmte Geschäfte und Maßnahmen, die im Einzelnen in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt sind, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat anzuzeigen. Der Aufsichtsrat hat den Aktionären über Interessenkonflikte zu berichten. Im Geschäftsjahr 2016 sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, die dem Aufsichtsrat gegenüber hätten offengelegt bzw. berichtet werden müssen.
Mit Beschluss vom 8. September 2015 hat der Vorstand Zielsetzungen in Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft festgelegt. Nach diesen Zielsetzungen sollen 30 % der Geschäftsführungspositionen der Gesellschaft von Frauen besetzt werden.
Aufsichtsrat
Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht primär in der Überwachung und Beratung des Vorstands, die Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zu Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie die Prüfung und Billigung der Abschlüsse der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist ferner für die Ernennung der Mitglieder des Vorstands und die Festlegung ihrer Vergütung verantwortlich. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftspolitik und alle Themen von Bedeutung für die ZhongDe-Gruppe in Bezug auf die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, die Risikosituation und das Risikomanagementsystem. Die Berichte des Vorstands behandeln ferner die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln in der ZhongDe-Gruppe (Compliance). Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat anzuzeigen. Der Aufsichtsrat hat den Aktionären über Interessenkonflikte zu berichten. Im Geschäftsjahr 2016 sind keine berichtspflichtigen Interessenkonflikte aufgetreten.
Nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll sich der Aufsichtsrat aus Mitgliedern zusammensetzen, die die persönliche Eignung und Befähigung mitbringen, um die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Der Aufsichtsrat meint, diesen Anforderungen zu entsprechen. Der Aufsichtsratsvorsitzende verfügt als Professor der Ingenieurwissenschaften über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft und der Abfallverwertung, insbesondere in China, sowie im Bereich der neuen Energien. Er ist folglich in der Lage, den Vorstand im Hinblick auf alle Technologiefragen zu beraten und zu überwachen. Herr Triomphe Zheng Lin ist Finanzberater und Rechnungsprüfer und verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensfinanzierung sowie auch des Risikomanagements, der internationalen Rechnungslegung und Beratung. Herr Lin hat darüber hinaus besondere Erfahrungen im Umgang mit chinesischen Unternehmen. Frau Li Zhuang verfügt aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Expertise über besondere Erfahrungen im Bereich Marketing und Organisation.
Nach Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat ferner konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Er soll für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit, eine festzusetzende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit diesen Anforderungen befasst. Er genügt den Anforderungen im Hinblick auf die Beteiligung von Frauen und ist der Auffassung, den Anforderungen auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit und potentielle Interessenkonflikte zu genügen. Potentiellen Interessenkonflikten wird dadurch vorgebeugt, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Die internationale Tätigkeit des Unternehmens erstreckt sich im Wesentlichen auf Deutschland und China. Dem entspricht es, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats chinesischer Herkunft sind und der Internationalität durch die australische Staatsangehörigkeit eines Mitglieds Rechnung getragen wird. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist darüber hinaus der deutschen Sprache mächtig. Der Aufsichtsrat beabsichtigt – bei gleichzeitiger Sicherstellung der fachlichen Kompetenz und der Erfahrung – die Vielfalt und Unabhängigkeit seiner Mitglieder auch in Zukunft sicherzustellen. Durch einstimmigen Beschluss vom 7. September 2015 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass bei der nächsten Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aufsichtsrat zumindest aus einem weiblichen Aufsichtsratsmitglied bestehen soll. Zur Erfüllung dieses Ziels soll Frau Zhuang der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. Entsprechend hat der Aufsichtsrat entschieden, dass bis zum 30. Juni 2017 der Vorstand zumindest aus einem weiblichen Vorstandsmitglied bei insgesamt drei Vorstandsmitgliedern bestehen soll. Der Aufsichtsrat ist weiter auf der Suche nach geeigneten Kandidaten für den Vorstand, insbesondere um den zurückgetretenen Finanzvorstand Herrn William Jiuhua Wang zu ersetzen.
Ausschüsse
Weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat haben spezielle Ausschüsse gebildet. Beide Gremien sind mit einem (Vorstand) bzw. drei (Aufsichtsrat) Mitgliedern so dimensioniert, dass eine effiziente Diskussion und Arbeit im Gesamtgremium gewährleistet ist. Die Einrichtung von Ausschüssen verspricht daher zumindest derzeit keine Vorteile.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individuell veröffentlicht. Die allgemeinen Regelungen des Vergütungssystems und die Vergütung selbst sind im Einzelnen im Vergütungsbericht veröffentlicht, der Teil des Lageberichts ist (Seiten 70 ff.).
Directors' Dealings
Nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (MAR) (sowie bis zum 2. Juli 2016 nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)) haben Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Führungspersonen sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der ZhongDe Waste Technology AG unverzüglich der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von EUR 5.000,00 innerhalb eines Kalenderjahres überschritten wird. Im Geschäftsjahr 2016 wurden der Gesellschaft keine derartigen Geschäfte mitgeteilt.
Die Mitglieder des Vorstands halten insgesamt direkt oder indirekt 50,86 % der Aktien der ZhongDe Waste Technology AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten keine Aktien der ZhongDe Waste Technology AG.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss und die Quartalsberichte der ZhongDe-Gruppe werden nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. Der Einzelabschluss der ZhongDe Waste Technology AG wird im Einklang mit deutschen allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die gesetzliche Basis für die Gewinnverteilung ist der Einzelabschuss nach HGB.
Der Einzel- und der Konzernabschluss werden vom Vorstand erstellt. Die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses obliegt dem Abschlussprüfer, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Für das Geschäftsjahr 2016 hat die Hauptversammlung vom 28. Juni 2016 die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer gewählt. Der Einzel- und der Konzernabschluss, der jeweils vom Vorstand aufgestellt wurde und jeweils vom Abschlussprüfer geprüft wurde, wurden vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt.
Corporate Compliance
Die Einhaltung der für die Unternehmenstätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien wird bei der ZhongDe Waste Technology AG als wesentlicher Teil der Unternehmensführung verstanden. Die Gesellschaft hat interne Richtlinien und einen Verhaltenskodex entwickelt, den jeder Angestellte der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen einhalten muss, um gesetzlichen und internen Regelungen zu genügen. Die Gesellschaft unternimmt große Anstrengungen, damit sowohl den deutschen als auch den chinesischen gesetzlichen Bestimmungen vollständig entsprochen wird.
Risikomanagement
Gute Corporate Governance beinhaltet den verantwortlichen Umgang mit Risiken. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über bestehende Risiken und ihre weitere Entwicklung. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Effizienz des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems und des internen Prüfungssystems sowie der Überwachung der Rechnungslegung. Das interne Kontroll- und Risikomanagement und das interne Prüfungssystem werden kontinuierlich weiter entwickelt und geänderten Umständen angepasst. Weitere Details des Risikomanagementsystems finden sich im Lagebericht.
Transparenz
Die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit werden von ZhongDe Waste Technology AG über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsereignisse insbesondere durch Finanzberichte (Geschäfts- und Quartalsberichte), Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Pressemitteilungen, Ad hoc-Mitteilungen und andere gesetzlich erforderliche Mitteilungen umfassend unterrichtet. Alle diese Informationen werden auf Deutsch und Englisch veröffentlicht. Zusätzlich werden diese Informationen auch auf der Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht. Die Finanzberichte, Ad hoc-Mitteilungen und Mitteilungen über Directors' Dealings sowie Pressemitteilungen können auf der Website der Gesellschaft unter http://www.zhongde-ag.com/investor_relations/ eingesehen werden. Alle Aktionäre können einen E-Mail-Newsletter auf unserer Website abonnieren oder direkt mit uns Verbindung aufnehmen.
- Entsprechenserklärung vom Mai 2018
(PDF, 85 KB) - Entsprechenserklärung vom 21. April 2016
(PDF, 85 KB) - Entsprechenserklärung vom 22. April 2015
(PDF, 102 KB) - Entsprechenserklärung vom 22. April 2014
(PDF, 776 KB) - Entsprechenserklärung vom 23. April 2013
(PDF, 23 KB) - Entsprechenserklärung vom 19. April 2012
(PDF, 19 KB) - Entsprechenserklärung vom 21. April 2011
(PDF, 16 KB) - Entsprechenserklärung vom 23. April 2010
(PDF, 19 KB) - Entsprechenserklärung vom 6. April 2009
(PDF, 46 KB) - Entsprechenserklärung vom 4. Juli 2008
(PDF, 42 KB) - Deutscher Corporate Governance Kodex – Fassung vom 18. Juni 2009
(PDF, 153 KB) - Satzung der ZhongDe Waste Technology AG
(31.07.2009 – PDF, 1,09 MB)